Aus den formulierten menschenrechtlichen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie einem sich wandelnden Bewusstsein im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung wird ein Reformbedarf am Konzept der WfbM deutlich.

Derzeit werden viele Debatten rund um die Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte geführt. Das Einkommen von Werkstattbeschäftigten in Deutschland steht immer wieder zur Diskussion, da das bestehende System offensichtlich an seine Grenzen stößt. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Entgeltsystematik überprüft und sich das Einkommen von Menschen mit Behinderung spürbar und nachhaltig verbessern muss. Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber vermehrt integrative Praxen fördern, um notwendige Veränderungsprozesse anzustoßen. In diesem Zusammenhang läuft derzeit (von 2020 bis 2023) eine Studie des BMAS zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen in WfbM.

Wir sind der Gesamtdiskussion sehr positiv gegenüber aufgestellt und befürworten eine veränderte rechtliche Situation und Einordnung. Wir orientieren uns hierzu an den Forderungen anderer Interessengemeinschaften im Werkstattkontext, wie zum Beispiel die Bundesgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) sowie die Werkstatträte Deutschland e.V., die eine Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte fordern.

Die BAG WfbM hat zu diesen Themen einen FAQ erstellt. Hier geht’s zu den Fragen und Antworten.