An wen richtet sich das Angebot der beruflichen Reha in Werkstätten für Menschen mit psychischer Erkrankung?
Das Angebot der beruflichen Rehabilitation richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, einer erworbenen neurologischen Erkrankung, mit Diagnosen aus dem Autismusspektrum oder Doppeldiagnosen, soweit die psychische Erkrankung im Vordergrund steht.
Ist eine Werkstatt für Menschen mit psychischer Erkrankung der richtige Ort für meine berufliche Rehabilitation?
Sie wissen nicht, ob eine berufliche Reha in einer Werkstatt für Menschen mit psychischer Erkrankung das Richtige für Sie ist? Informieren Sie sich gerne über ein unverbindliches Telefonat oder auch persönliches Gespräch über Ihre Möglichkeiten, wie z. B. ein Praktikum in der Werkstatt in Ihrem Ort.
Welche Leistungen zur beruflichen Teilhabe bieten Werkstätten für Menschen mit psychischer Erkrankung?
- Vorbereitung auf und Begleitung beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Umfangreiche berufliche Bildung auf Basis von Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Berufsausbildungen
- Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung beruflicher Ziele
- Identifizierung und Weiterentwicklung persönlicher und fachlicher Fähigkeiten
- Individuelle Beratung, Begleitung und Förderung durch Sozialarbeitende, Psycholog*innen und Ergotherapeut*innen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung
- Umfangreiches Kurs- und Bildungsprogramm
- Praktika, Außenarbeitsplätze (Betriebsintegrierte Arbeitsplätze), Inklusionsunternehmen
- Psychoedukation und Sozialkompetenztraining
- Individuell angepasste Arbeitsanforderungen ohne Leistungsdruck
- Eine geregelte Tages- und Wochenstruktur sowie soziale Kontakte
Infos zum Ablauf der beruflichen Rehabilitation finden Sie hier.
Wie wird meine berufliche Reha finanziert?
Die Kosten Ihres Werkstattplatzes und aller damit verbundenen Leistungen werden von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen. Dazu zählen u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Deutschen Rentenversicherungen, die Berufsgenossenschaft, die Unfallversicherung oder der Landschaftsverband Rheinland. Hier muss stets der Einzelfall geprüft werden. Die Zuständigkeit hängt von Ihren beruflichen Vorerfahrungen ab.
Informationen zu Unterstützung und finanzieller Hilfe finden sie hier.
Informationen zu Rehabilitationsangeboten der Rentenversicherung finden sie hier.
Kann ich bei der Wahl der Werkstatt frei entscheiden?
Ja, Sie können Ihren Anbieter von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation frei wählen. Die UN-Konvention „Gleichberechtigte Teilhabe“ sichert jedem Menschen mit einer Beeinträchtigung ein freies Wunsch- und Wahlrecht zu.
Welche Berufs- und Arbeitsfelder stehen zur Verfügung?
Werkstätten für Menschen mit einer psychischen Erkrankungen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten an zahlreichen Standorten und in unterschiedlichen Berufsfeldern: u. a. im kaufmännischen, technischen, kreativen und gewerblichen Bereich. Finden Sie hier Ihr passendes Angebot.
Welche arbeitsbegleitenden Maßnahmen gibt es?
Unsere Werkstätten bieten Ihnen eine Vielzahl an arbeitsbegleitenden Angeboten. Dabei können Sie sich nicht nur bessere berufliche Qualifikationen aneignen, sondern sich gleichzeitig auch persönlich und privat weiterentwickeln.
Ob Kreativkurse, Fortbildungen für persönliche Kompetenzen, Kurse der Erwachsenenbildung oder Angebote rund um Sport, Gesundheit oder lebenspraktische Inhalte – jede WfbM hält unterschiedliche Kurse vor, die Sie während der Arbeitszeit belegen können.
Erhalte ich als Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld?
Ja, während der gesamten beruflichen Rehabilitation und danach werden Sie von Sozialarbeitenden, Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung sowie Psycholog*innen und Ergotherapeut*innen individuell beraten, begleitet und gefördert. Bei Fragen und Problemen können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner*innen in Ihrer Werkstatt wenden.
Gibt es eine Interessenvertretung?
Ja. Sie wählen regelmäßig Werkstatträte und Frauenbeauftragte, die Ihre Rechte gegenüber der Werkstattleitung vertreten. Werkstätten sind verpflichtet, die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten zu finanzieren und sie zu unterstützen. Auf Bundesebene organisieren sie sich über die Werkstatträte Deutschland e.V.
Für Werkstätten gibt es drei gesetzliche Grundlagen: das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Mitarbeiter*innen einer Werkstatt für Menschen mit psychischer Erkrankung stehen pro Jahr insgesamt 30 Urlaubstage zu. Mitarbeitende mit einem Schwerbehindertenausweis haben einen Anspruch auf fünf weitere Urlaubstage.
Wie sehen die Arbeitszeiten aus? Ist Teilzeit möglich?
Die Anwesenheitszeit in Werkstätten für Menschen mit psychischer Erkrankung in Nordrhein-Westfalen beträgt wöchentlich 35 bis 40 Stunden. Inbegriffen sind eine Vielzahl regulärer und individueller Pausen sowie der Besuch von arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
Gleichzeitig achten wir auf individuelle Belastbarkeitsgrenzen. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, Ihr eigenes individuelles Arbeitszeitmodell zu entwickeln. Das Arbeitszeitmodell „Teilzeit“ ist ebenfalls möglich.
Wie komme ich zu meinem Arbeitsplatz?
Sie erhalten ein kostenloses Job-Ticket, das Sie für Busse und Bahnen nutzen können. Bei Bedarf ist die Beförderung durch einen Fahrdienst oder die Erstattung der Fahrtkosten für die Fahrten zur Werkstatt mit dem eigenen Pkw möglich.
Bin ich als Werkstattmitarbeiter*in krankenversichert?
Ja. Wir versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl.
Erhalte ich als Werkstattmitarbeiter*in eine Rente?
Während Ihrer Beschäftigung in einer WfbM werden regelmäßig – also jeden Monat – Sozialversicherungsbeiträge für Sie abgeführt. Dazu zählen insbesondere die Beiträge zur Rentenversicherung. Wenn Sie 20 Jahre in einer Werkstatt gearbeitet haben, haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und – mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters – auf die Altersrente. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente und der Besuch einer WfbM schließen sich übrigens nicht aus, das heißt, Sie können auch als Werkstattmitarbeiter*in eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Welche Möglichkeiten habe ich, um mich wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erproben?
Sie können während der beruflichen Rehabilitation als auch im Arbeitsbereich der Werkstätten Praktika absolvieren, auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen (BiAP) oder in Inklusionsunternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden. Dabei unterstützen Sie Inklusionsasisstent*innen in den einzelnen Werkstätten, die Ihnen jederzeit für Ihre Rückfragen, zur Problemlösung oder als „Vermittler“ zwischen Ihnen und dem externen Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
Informieren Sie sich hier.
Wie hoch ist mein Arbeitslohn in einer WfbM?
Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich zahlt die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld. Die Höhe ist individuell verschieden und richtet sich nach Ihren beruflichen Erfahrungen. Im Arbeitsbereich einer Werkstatt wird ein Grundbetrag von derzeit 89 € sowie ein Arbeitsförderungsgeld von 52 € zzgl. eines individuellen Steigerungsbetrages (durchschnittlich 75 €) gezahlt. Der Steigerungsbetrag orientiert sich dabei an den Arbeitszeiten des Mitarbeiters sowie an der Menge und Güte des Arbeitsergebnisses.
Menschen mit Beeinträchtigung, die neben der Werkstattvergütung über kein weiteres Einkommen verfügen, erhalten staatliche Unterstützung für die Lebenshaltungskosten, etwa in Form von Subventionen für Mietzahlungen Pflegedienste, Renten für reduzierte Erwerbsfähigkeit und Unterstützung des Grundeinkommens durch die Grundsicherung.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Arbeitslohns in einer WfbM finden Sie hier.
Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung stehen in der Kritik. Was ist da dran?
Aus den formulierten menschenrechtlichen Anforderungen der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie einem sich wandelnden Bewusstsein im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung wird ein Reformbedarf am Konzept der WfbM deutlich.
Wir sind der Gesamtdiskussion sehr positiv gegenüber aufgestellt und würden eine veränderte rechtliche Situation und Einordnung befürworten. Wir orientieren uns hierzu an den Forderungen anderer Interessengemeinschaften im Werkstattkontext, wie zum Beispiel die Bundesgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) und die Werkstatträte Deutschland e. V., die u. a. eine Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte fordern.
Hier finden Sie eine Stellungnahme der BAG WfbM. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet wird. An wen kann ich mich wenden?
Sie benötigen weitere Informationen? Ihr persönliches Anliegen können Sie jederzeit gerne in einem vertraulichen Gespräch mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen der einzelnen Werkstätten erörtern. Wenden Sie sich bitte direkt an eine der hier aufgeführten Einrichtungen.