Ist die Werkstatt der richtige Ort für meine berufliche Rehabilitation?

Wer sich bezüglich einer Aufnahme in die Werkstatt noch nicht sicher ist, kann sich zunächst über ein unverbindliches Telefonat oder auch persönliches Gespräch über seine Möglichkeiten informieren. Als Nächstes kann beispielswiese ein Praktikum absolviert werden, um erste Einblicke in die Abläufe zu erhalten und die möglichen Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeitenden der Werkstatt kennenzulernen. Wenden Sie sich hierfür oder bei sonstigen Rückfragen gerne direkt an die jeweilige Werkstatt bei Ihnen vor Ort.

Welche Berufs- und Arbeitsfelder stehen zur Verfügung?

Werkstätten für Menschen mit einer psychischen Erkrankungen (WfbM), bieten vielfältige und abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten an zahlreichen verschiedenen Standorten und in unterschiedlichen Berufsfeldern im kaufmännischen, technischen, kreativen und gewerblichen Bereich. Gemeinsam mit den Betroffenen finden wir das Arbeitsfeld, das zu Ihnen passt, an dem Sie sich wohlfühlen und Ihre individuellen Fähigkeiten einsetzen können.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier.

Was versteht man unter einer beruflichen Rehabilitation in einer Werkstatt für psychisch erkrankte Menschen?

Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die Menschen mit einer psychischen Erkrankung dabei unterstützen, sich wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.

In diesem Zusammenhang bieten Werkstätten Ihnen u. a.:

  • Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung beruflicher Ziele
  • Identifizierung und Weiterentwicklung persönlicher und fachlicher Fähigkeiten
  • Individuelle Beratung, Begleitung und Förderung durch Sozialarbeiter, Psychologen und Ergotherapeuten, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung
  • Umfangreiche berufliche Bildung auf Basis von Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Berufsausbildungen
  • Umfangreiches Kurs- und Bildungsprogramm (Stichwort: lebenslanges Lernen)
  • Vorbereitung auf und Begleitung beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Interne und externe Arbeitsplätze
  • Psychoedukation
  • Sozialkompetenztraining
  • An Ihre Möglichkeiten individuell angepasste Arbeitsanforderungen
  • Eine sinnvolle Aufgabe und Arbeiten ohne Leistungsdruck
  • Eine geregelte Tages- und Wochenstruktur
  • Arbeiten im Team
  • Soziale Kontakte
  • Mobilität im Verkehrsverbund durch kostenloses Jobticket

Ausführliche Informationen zum genauen Ablauf der beruflichen Rehabilitation in WfbM finden Sie hier.

An wen richtet sich das Angebot der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe in Werkstätten für Menschen mit einer psychischen Erkrankung?

Das Angebot der beruflichen Rehabilitation richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, einer erworbenen Hirnschädigung, mit Diagnosen aus dem Autismusspektrum oder Doppeldiagnosen, soweit die psychische Erkrankung im Vordergrund steht.

Nähere Informationen zur Aufnahme und zum Ablauf der beruflichen Rehabilitation finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit, von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln?

Mehr noch! Es ist sogar das erklärte Ziel von Werkstätten, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, auf einen Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarkts zu wechseln. Zur persönlichen wie fachlichen Erprobung bieten Werkstätten ihren Rehabilitanden zudem die Möglichkeit, Hospitationen oder Praktika in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu absolvieren oder dort einen externen Werkstattarbeitsplatz (auch Betriebsintegrierter Arbeitsplatz – BiAp) zu besetzen. Es herrscht jedoch kein Zwang, von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Menschen mit einer psychischen Erkrankung sollen die verschiedenen oben aufgelisteten Optionen der WfbM als Chance sehen, um sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuprobieren. Während des gesamten Prozesses werden sie aktiv von Profis, wie beispielsweise Jobcoaches, begleitet.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier

Wie wird mein Werkstattplatz finanziert?

Die Kosten Ihres Werkstattplatzes und aller damit verbundenen Leistungen werden von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen. Dazu zählen u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Deutschen Rentenversicherungen , die Berufsgenossenschaft, die Unfallversicherung oder der Landschaftsverband Rheinland. Hier muss stets der Einzelfall geprüft werden. Die Zuständigkeit hängt von Ihren beruflichen Vorerfahrungen ab.

 

link für Unterstützung und finanzielle Hilfe finden sie hier.

link für Rehabilitationsangebote Angebote der Rentenversicherung finden sie hier.

Gibt es neben den Arbeitsangeboten in der Werkstatt weitere Angebote?

Ja. Unsere Werkstätten bieten Ihnen eine Vielzahl an arbeitsbegleitenden Angeboten. Dabei können Sie sich nicht nur bessere berufliche Qualifikationen aneignen, sondern sich gleichzeitig auch persönlich und privat weiterentwickeln.

Ob Kreativkurse, Fortbildungen für persönliche Kompetenzen, Kurse der Erwachsenenbildung oder Angebote rund um Sport, Gesundheit oder lebenspraktische Inhalte – jede WfbM hält unterschiedliche Kurse vor, die Sie während der Arbeitszeit belegen können.

Erhalte ich als Werkstattmitarbeiter/-in Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld?

Ja, während der gesamten beruflichen Rehabilitation werden Sie von Sozialarbeitern, Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung sowie Psychologen und Ergotherapeuten individuell beraten, begleitet und gefördert. Bei Fragen und Problemen können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner in Ihrer Werkstatt wenden.

Wie viele Urlaubstage stehen mir als Werkstattmitarbeiter/-in zu?

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Werkstatt für psychisch erkrankte Menschen stehen pro Jahr insgesamt 30 Urlaubstage zu. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit einem Schwerbehindertenausweis haben einen Anspruch auf fünf weitere Urlaubstage.

Gibt es eine Kantine innerhalb der Werkstätten?

Gemeinsames Essen stärkt nicht nur, sondern schafft auch Verbindungen unter Kollegen und Kolleginnen als wesentliches Element im Tagesablauf. Deshalb sind gesundes Essen und eine ausgewogene Ernährung sowie eine gemütliche Atmosphäre feste Bestandteile der Philosophie aller unserer Werkstätten.

Wie sehen die Arbeitszeiten in einer Werkstatt aus? Ist Teilzeit möglich?

Grundsätzlich beträgt die Wochenanwesenheitszeit in Werkstätten für psychisch erkrankte Menschen in Nordrhein-Westfalen 35 bis 40 Stunden. Inbegriffen sind eine Vielzahl regulärer und individueller Pausen sowie der Besuch von arbeitsbegleitenden Maßnahmen.

Insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen, die ihr Arbeitsleben wieder selbst in die Hand nehmen, haben aber oft eine sehr individuelle Belastbarkeitsgrenze. Es ist wichtig, dass Sie sich während Ihrer Arbeit wohlfühlen. Deshalb unterstützen die Werkstätten Sie dabei, Ihr eigenes individuelles Arbeitszeitmodell zu entwickeln. Auch in Werkstätten ist das Arbeitszeitmodell „Teilzeit“ beispielweise nach dem Teilzeitbefristungsgesetz organisiert.

Wie komme ich zu meinem Arbeitsplatz?

Als Werkstattmitarbeiter/-in erhalten Sie ein kostenloses Job-Ticket, das Sie für Busse und Bahnen nutzen können, die Sie von Ihrem Wohnort zu Ihrem Arbeitsplatz bringen. Bei Bedarf ist die Beförderung durch einen Fahrdienst oder die Erstattung der Fahrtkosten für die Fahrten zur Werkstatt mit dem eigenen Pkw möglich. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Ansprechperson in Ihrer Werkstatt an.

Habe ich bei der Werkstattwahl ein Mitspracherecht?

Ja. Die UN-Konvention „Gleichberechtigte Teilhabe“ sichert jedem Menschen mit einer Behinderung ein freies Wunsch- und Wahlrecht zu. Sie können Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Anbieter von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation also frei wählen. Um Fahrt- und andere Aufwendungskosten möglichst gering zu halten, wird in der Regel die regionale und fachlich zuständige Werkstatt für Sie da sein.

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Wie hoch ist mein Arbeitslohn in einer WfbM?

Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich entrichtet die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld. Die Höhe ist individuell verschieden und richtet sich nach Ihren beruflichen Vorerfahrungen. Im Arbeitsbereich wird ein Grundbetrag von derzeit 89 € sowie ein Arbeitsförderungsgeld von 52 € zzgl. eines individuellen Steigerungsbetrages gezahlt. Der Steigerungsbetrag orientiert sich dabei an den Arbeitszeiten des Mitarbeiters sowie an der Menge und Güte des Arbeitsergebnisses.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Arbeitslohns in einer WfbM finden Sie hier.

Bin ich als Werkstattmitarbeiter/in krankenversichert?

Ja. Wie bei Arbeitsverhältnissen ist auch im Rahmen Ihrer Tätigkeit in einer WfbM gewährleistet, dass Sie über eine gesetzliche Versicherung Ihrer Wahl krankenversichert sind.

Erhalte ich als Werkstattmitarbeiter/-in eine Rente?

Während Ihrer Beschäftigung in einer WfbM werden regelmäßig – also jeden Monat – Sozialversicherungsbeiträge für Sie abgeführt. Dazu zählen insbesondere die Beiträge zur Rentenversicherung. Diese werden auf Basis des jeweiligen bundesdurchschnittlichen Einkommens abgeführt. Wenn Sie 20 Jahre in einer Werkstatt gearbeitet haben, haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und – mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters – auf die Altersrente. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente und der Besuch einer WfbM schließen sich übrigens nicht aus, das heißt, Sie können auch als Werkstattmitarbeiter/-in eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet wird. An wen kann ich mich wenden?

Sie benötigen weitere Informationen? Ihr persönliches Anliegen können Sie jederzeit gerne in einem vertraulichen Gespräch mit dem jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Werkstätten erörtern. Wenden Sie sich bitte direkt an eine der hier aufgeführten Einrichtungen.