Auf behördliche Anordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) besteht ein Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Die Anordnung gilt vom 18. März 2020 voraussichtlich bis 19. April 2020. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir ab dem 20. April 2020 unsere Beschäftigten wieder begrüßen können.
Das MAGS hat Notfallregelungen vorgesehen, für die Beschäftigte, die Zuhause leben und keine ausreichende Betreuung/Versorgung haben.
Wir sind sehr erleichtert, dass mit dem Erlass nun endlich Klarheit und Sicherheit geschaffen worden ist und begrüßen den derzeitig sehr sachlichen Umgang mit der Thematik innerhalb der Werkstätten.
Alle Einrichtungen sind fest davon überzeugt, die kommenden Herausforderungen gemeinsam mit allen Beteiligten und Betroffenen bewältigen zu können. Hilfreiche Informationen können Sie auch den Online-Auftritten der jeweiligen Werkstatt entnehmen.
Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.


