Was ist eine berufliche Rehabilitation?
Ob nach einem Unfall, einer (psychischen) Erkrankung oder mit einer Beeinträchtigung – Es gibt viele Gründe für eine berufliche Neuorientierung. Eine berufliche Rehabilitation bietet Ihnen dabei Unterstützung für eine (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben.
Welche Ziele hat eine berufliche Rehabilitation?
• Erhalt der Leistungsfähigkeit:
Wer einen Arbeitsplatz hat, soll diesen nach Möglichkeit behalten.
• Berufliche Neuausrichtung:
Mithilfe von Rehabilitationsmaßnahmen berücksichtigen wir Ihre Interessen und Fähigkeiten. Ziel ist es, die zuvor erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu festigen, damit diese Ihre Chancen auf eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen.
• Selbstbestimmung:
Sie sollen in Zukunft so eigenständig leben wie möglich.
• Stabilisierung und Motivation:
Bei der beruflichen Reha von Menschen mit einer psychischen Erkrankung steht die gesundheitliche Stabilisierung und Motivation im Vordergrund.
Wie sehen die Maßnahmen aus? U. a.:
• Unterstützung beim Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Arbeitssuche
• Berufliche Anpassung, Aus-, Fort-, und Weiterbildung
• Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) – wie die der Mitglieder unseres Netzwerks „Arbeiten mit psychischer Erkrankung“
Welche Voraussetzungen muss ich für eine berufliche Reha in unseren Einrichtungen erfüllen?
• Ihre Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen psychischer Krankheit / Beeinträchtigung erheblich gefährdet oder gemindert, z. B. durch längerfristige Krankschreibung.
• Sie sind nicht in der Lage, drei Stunden täglich einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
• Sie brauchen besondere Unterstützung zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf.
• Der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch eine berufliche Rehabilitation möglich.
Wie läuft eine berufliche Rehabilitation ab?
1. Erste Schritte:
Sie haben eine medizinische Erstversorgung und eine medizinische Rehabilitation absolviert? Erst danach können Sie eine berufliche Rehabilitation beantragen.
2. Reha-Antrag:
Haben Sie sich bereits bei Ihrem Kostenträger (Link aus FAQ Punkt) informiert? Hier können Sie einen Antrag auf berufliche Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Als nächstes folgt ein Gespräch mit Ihrem Reha-Berater und die Sichtung der vorhandenen medizinischen Unterlagen.
3. Start: Das Eingangsverfahren
Sie haben sich entschieden und möchten eine Einrichtung ausprobieren? Ihre berufliche Rehabilitation beginnt mit dem Eingangsverfahren und einer Kompetenzanalyse. Dabei geht’s um gegenseitiges Kennenlernen: die räumliche Umgebung, die Fachkräfte und die anderen Gruppenmitglieder. Hier erfahren Sie alle Optionen der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung und können verschiedene Arbeitsbereiche und arbeitsbegleitende Angebote ausprobieren.
4. Berufliche Bildung: Die nächsten Schritte
Auf das Eingangsverfahren folgt eine maximal zweijährige Berufsbildungsmaßnahme. Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung unterstützen Sie dabei, fachliche Grundlagen zu erlernen und Ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten (wieder) zu entdecken. Gemeinsam loten Sie die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt, der Aufnahme einer Berufsausbildung, der Tätigkeit auf einem ausgelagerten / betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BiAP) (Link zum Punkt in FAQ) oder in einem Inklusionsbetrieb sowie der weiteren Beschäftigung in der Werkstatt aus. Mitarbeitende aus dem Sozialen Dienst bieten Ihnen psychosoziale Unterstützung und stehen Ihnen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
5. Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Übrigens: Sie haben die Möglichkeit, an sogenannten arbeitsbegleitenden Maßnahmen teilzunehmen. Das sind Kurse aus verschiedenen Themenbereichen, wie Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Kultur und Freizeitgestaltung.
6. Der Arbeitsbereich in einer Werkstatt
Im Anschluss an die zweijährige Berufsbildungsmaßnahme bieten die Werkstätten Teilnehmer*innen auf Wunsch einen passgenauen Arbeitsplatz im jeweiligen Arbeitsbereich an. Sie können im Rahmen eines (arbeitnehmerähnlichen) Beschäftigungsverhältnisses in berufliche Strukturen eingebunden werden, inklusive aller sozialversicherungspflichtigen Leistungen wie zum Beispiel den Zahlungen zur Renten- und Pflegeversicherung (auf Basis eines bundesdurchschnittlichen Arbeitnehmergehalts). Weitere Informationen finden Sie hier.